21. April 1813

Preußen bestimmt im Landsturm-Edikt, dass alle waffenfähigen Männer vom vollendeten 15. bis zum 60. Lebensjahr künftig einem Aufgebot zur Landesverteidigung Folge zu leisten haben. In der Folge erhält der Landsturm allerdings keine praktische Bedeutung.Vgl. Büsch (Hg.): Handbuch der preussischen Geschichte, 1992, S. 55. [Schließen]

Zitierhinweis

Chronologie - 1813, erarbeitet von Johann Gartlinger. In: schleiermacher digital / Chronologie, hg. v. den Schleiermacher-Forschungsprojekten. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S9939874 (Stand: 26.7.2022)

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