Regest: Er würde den erhaltenen Ruf nach Bremen, so sehr er sich auch im Ganzen hier gefiele, gewiss annehmen, wenn man ihm nicht Sicherheit gäbe für die baldmöglichste Hinwegräumung aller Hindernisse gegen den akademischen Gottesdienst, und wenn man ihn nicht gleich als Professor ordinarius in die theologische Facultät setzte.
Anmerkung: Brief 2150, 22–27; die Datierung ergibt sich aus Brief 2124, 73–76 vom 17. Januar.
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