Regest: Empfehlung, sich gegen eine Versetzung nach Gnadenfeld zur Wehr zu setzen.

 

Anmerkung: Erschlossen aus Brief 798, 57–65; dort „wiederholt“ Schleiermacher unter Bezug auf Brief 767, 27–31 die Bitte, sich gegen eine Versetzung nach Gnadenfeld zur Wehr zu setzen. Von solch einer Versetzung ist in dem überlieferten Briefwechsel erstmals an der genannten Stelle in Brief 767 die Rede. Da ein nicht überliefertes, ausführliches Schreiben Schleiermachers an die Schwester zwischen Brief 767 und 798 nicht anzunehmen ist, hatte Schleiermacher vermutlich sofort nach Empfang von Brief 767 auf Charlottes Finanznöte reagiert (ebd., Zeilen 53–79); mit Brief 778 vom 20.1. dankte Charlotte für das offenbar schon vor längerer Zeit überschickte Geld. Die Bitte um einen „ordentlichen Brief“ (35) wäre dann so zu verstehen, dass sie nach Brief 767 nur ein Billet – vielleicht zusammen mit dem Geld – erhalten hätte, in dem Schleiermacher zu der möglichen Versetzung nach Gnadenfeld Stellung genommen haben muss.

Zitierhinweis

768: An Charlotte Schleiermacher. Wohl Anfang Januar 1800 auf der Grundlage von KGA V/3 (hg. v. Andreas Arndt und Wolfgang Virmond) für die elektronische Präsentation eingerichtet von Johann Gartlinger. In: schleiermacher digital / Briefe, hg. v. Simon Gerber und Sarah Schmidt. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S1123849 (Stand: 26.7.2022)

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