Berlin den 28. Juli 1815.

An Eine Königliche Hochlöbliche Geistliche und Schulendeputation der Kurmärkischen Regierung zu Potsdam.

Das VorstandsKollegium der p Kirche überreicht eine Bitte des refor mirten Kantors und Küsters Grahl um Bewilligung eines Holzgeldes.

Der reformirte Kantor und Küster der reformirten Gemeinde unserer Kirche, Grahl hat in der abschriftlich anliegenden Eingabe vom 26. dieses Mo nats gebeten:

Heitzung der Schulstube zu bewilligen.

Die Gründe, womit er sein Gesuch unterstützt, scheinen uns der Be rücksichtigung werth und da der Zustand der genannten Kasse es wohl gestattet, so glauben wir, seinen Antrag unterstützen zu dürfen. Für den Fall einer Hochgeneigten Genehmigung würden wir den jetzigen unge fähren Preis eines halben Haufens kiehnenen Brennholzes mit fünfzehn Thalern in Vorschlag bringen und bitten daher gehorsamst,

daß Eine Königl. Hochlöbl. Regierungs-Deputation es genehmigen wolle, daß dem p Grahl die vorgeschlagenen 15 r zur Erheitzung des Schulzimmers, zu Michaelis jeden Jahres aus der oben genannten Kas se bezahlt werden dürfen.

Berlin p

Das VorstandsKollegium der p Kirche. Schleiermacher

Zitierhinweis

4159: An die Geistliche und Schuldeputation der Kurmärkischen Regierung (auch von den Kirchenvorstehern der Dreifaltigkeitskirche). Berlin, Freitag, 28.7.1815, ediert von Simon Gerber und Sarah Schmidt. In: schleiermacher digital / Briefe, hg. v. Simon Gerber und Sarah Schmidt. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S0009598 (Stand: 26.7.2022)

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