Sie müssen mir den Gefallen thun mein theuerster Freund beiliegenden Briefwechsel zu lesen, der sich über ein Votum, das Ihnen auch zu Gesicht gekommen sein muß, entsponnen hat. Das Billet No 1 und meine Ant- wort habe ich in der ich mich alles Spot über den ursprünglichen Text geschriebenScherzes wozu soviel Veranlassung gegeben war geflissentlich enthalten und mich des strengsten und ruhigsten Ernstes beflissen habe, theilte ich gestern mittelst des Billets A unserm Collegen Hoffmann mit. Ehe ich seine Antwort B erhielt hatte ich von unserm Herrn Nestor schon das Billet No 2 empfangen. Dies ist von der Art daß ich nach meiner Natur nicht mehr anders als sehr derb darauf antworten könnte | und so denke ich ist es doch besser es mit Stillschweigen zu übergehen. Nur über zweierlei möchte ich mir Ihren ganz eigentlich rechtsverständigen Rath erbitten 1.) ob nicht die unter superwordangestrichne Stelle in Verbindung mit den früheren dahin gehörigen Aeußerungen eine förmliche Injurie ist, die ich alsdann da sie meine Dienstverhältnisse betrift nicht könnte ungerügt lassen. 2) Ob es nicht fast nothwendig ist die Aktenstükke zur Kenntniß aller Senatoren zu bringen, da mir in der That die Freiheit des Votirens durch dies Verfahren sehr gefährdet zu sein scheint.

Verzeihen Sie daß ich Sie mit der unangenehmen Geschichte behelligt; ich hoffe Sie werden meine Gründe dazu nicht mißbilligen.

Schleiermacher

Ich habe der lieben Logik zu liebe – noch einen Versuch einer höchst gemäßigten Duplik gemacht. Halten Sie es besser sie abzuschikken oder sie zurükzuhalten.

Zitierhinweis

3771: An Friedrich Karl von Savigny. Berlin, wohl März 1812, ediert von Simon Gerber und Sarah Schmidt. In: schleiermacher digital / Briefe, hg. v. Simon Gerber und Sarah Schmidt. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S0009361 (Stand: 26.7.2022)

Download

Dieses Dokument als TEI-XML herunterladen.