Einliegend bringe ich ein Schreiben unseres Herrn Collegen Mieth an mich in Umlauf. Meines Erachtens kann ohne zu besorgende Gefahr die Abnahme der Orgel nicht länger verschoben werden, indem da der Termin abgelaufen ist der Orgelbauer Herr Buchholz einen etwa entstandenen Schaden uns selbst zuschieben oder uns den Beweis auflegen könnte daß er schon früher entstanden sei   Was die Schlüssel zum Orgelwerk betrift so war früher beschlossen worden diese nicht eher als bei Einhändigung der Instruction dem p Bach abzunehmen. Da nun aber diese Instruction und die Genehmigung unseres Antrages für Herrn Kisting vielleicht noch nicht so bald zurükkommen möchte: so ginge meine Meinung dahin   Herrn Kisting zu ersuchen daß er mit unserm Collegen Herrn Mieth das Orgelwerk dem Buchholz abnehme und in gewisser Erwartung der baldigen Genehmigung sein officium sogleich anträte da dann jener frühere Beschluß modificirt werden müßte. Sollte sich aber Herr Kisting wider Erwarten des leztern weigern so würde dann der p Bach bis zum Eingang der Genehmigung für die Orgel allein unter ernstlicher Verwarnung müssen verantwortlich gemacht werden. Meine Herren Collegen ersuche ich hierüber um gefällige schriftliche Erklärung.

Schleiermacher

d 24t. April 12.

Zitierhinweis

3778: An die Kirchenvorsteher der Dreifaltigkeitsgemeinde. Berlin, Freitag, 24.4.1812, ediert von Simon Gerber und Sarah Schmidt. In: schleiermacher digital / Briefe, hg. v. Simon Gerber und Sarah Schmidt. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S0008561 (Stand: 26.7.2022)

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