Regest: Teilt die Geburt der Tochter mit.
Anmerkung: Zum Erschließungsgrund und Inhalt vgl. Brief von Steffens vom 8. 1. 1811 (SN 396, 57 f.). Da Steffens darauf hinweist, nicht gleich geantwortet zu haben, ist anzunehmen, dass dieser Brief noch 1810 geschrieben wurde.
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