Regest: Die Sektion sei der Meinung, Konopak würde sich nicht auf Unterhandlungen mit der mecklenburgischen Regierung einlassen; er (Schleiermacher) habe Konopak vor dieser Meinung in Schutz genommen. Versucht, Königsberg schmackhaft zu machen, und betont, er sehe Unterhandlungen zur Berufung im Allgemeinen nicht als etwas Verwerfliches an, wenn nicht bei der Entscheidung Privatinteressen dominierten, was aber in Konopaks Fall nicht gegeben sei. Gibt zu bedenken, dass eine erfolgreiche Verhandlung und Zusagen auf Bedingungen auch zu einer Annahme verpflichten.

 

Anmerkung: Zum Erschließungsgrund und Inhalt vgl. Brief 3511, 2–5, Brief 3511, 14–15 , Brief 3511, 69–70 , Brief 3525, 36–42 und Brief 3525, 54–57.

Zitierhinweis

3509: An Christian Gottlieb Konopak. Berlin, vor dem 6. 9. 1810, ediert von Simon Gerber und Sarah Schmidt. In: schleiermacher digital / Briefe, hg. v. Simon Gerber und Sarah Schmidt. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S0007338 (Stand: 26.7.2022)

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