Die Art wie meine jezige Anstellung bei der Section des öffentlichen Unterrichtes in Beziehung auf den zu errichtenden akademischen Gottesdienst neuerlich zur Sprache gekommen ist veranlaßt mich oder nöthigt mich vielmehr eine unumwundene Erklärung meiner Ansicht darüber bei  Nicolovius hatte nach dem Weggang Wilhelm von Humboldts im Juni 1810 die interimistische Leitung der Sektion für den Kultus und des öffentlichen Unterrichts beim Innenministerium übernommen; am 20. November löste ihn Kaspar Friedrich von Schuckmann ab. [Schließen]Ewr Hochwohlgebohren als gegenwärtigen Chef der Section zu jedem beliebigen Gebrauch niederzulegen.

Des Königs Majestät haben mich als ordentliches Mitglied der Section des öffentlichen Unterrichts anzustellen geruht, und mir in dieser neuen Qualität ein Jahrgehalt von 2000 R ausgesezt. Dies scheint sehr viel, und schien mir selbst im ersten Augenblik auch so. Allein in der Cabinetsordre ist selbst darauf gerechnet,  Für die Geschäfte an der Dreifaltigkeitskirche, die er wegen seiner Tätigkeit in der Sektion nicht mehr ausfüllen konnte, musste er 300 Reichstaler für eine Vertretung aufwenden. [Schließen]daß ich mich bei der Dreifaltigkeitskirche muß subleviren lassen, und hiezu glaubte ich nicht weniger als 300 R bestimmen zu können; es ist ferner darauf gerechnet, daß ich, sobald es sich thun läßt, auch das Directorat der wissenschaftlichen Deputation abgebe, was auch mit meiner eignen Ueberzeugung übereinstimmt. Dadurch verliere ich anderweit 400 R, welche man mir, wie ich aus dem was die Cabinetsordre aus dem Antrag herübergenommen hat schließen muß, sonst nicht leicht würde wieder entzogen haben, und es bleibt also für mich nur ein reines Plus von 1200  über den ursprünglichen Text geschrieben1300 R übrig. Da nun der Antrag dahin muß gelautet haben, daß die Section eines ordentlichen Arbeiters nothwendig bedürfe, und daß ich mich einigermaßen dazu eigne: so schloß ich daß man mir etwas mehr als die halbe Arbeit eines Staatsrathes leicht geben könnte, die ich auch nun noch neben meinen andern Geschäften bestreiten zu können glaube, und so schien mir auch etwas mehr als das halbe Gehalt eines solchen nicht mehr eine außerordentliche, irgend jemanden benachtheiligende, Begünstigung zu sein, welche ich niemals würde angenommen haben. | 1v

Allein es kommt nun noch folgendes hinzu. Ich habe bei der Universität nur 800 R. Niemand wird hoffentlich sagen, daß ich auch dort wie bei der Section nur ein Nebenarbeiter sein solle, und deshalb auf kein volles Gehalt Anspruch zu machen hätte. Auch haben des jezigen Herrn Ministers von Humboldt Excellenz mich bald nach Ihrer Rükkunft aus Königsberg mehrmals versichert, daß ich allerdings, sobald ich in voller Thätigkeit bei der Universität wäre, auch in das volle Gehalt eines ordentlichen Professors, dessen Hauptgeschäft die Professur ist, einrükken sollte. Hiezu ist keine Aussicht, und es hat sich gezeigt, daß bald nach der lezten Bewilligung für die theologische Facultät nur noch 2 höchstens 3 gewöhnliche Gehalte übrig blieben, und für mich also der billige Zuschuß nicht auszumitteln war. Auch erklärten mir des Herrn Minister von Humboldt Excellenz, als Sie zum erstenmal wegen des für mich zu machenden Antrages mit mir sprachen, daß eben weil mir bei der Universität nichts mehr gegeben werden könnte, Sie dafür sorgen wollten, daß ich bei der Section desto mehr bekäme. Aehnlich äußerten sich, ehe ich noch von jenem Antrag etwas wußte, bei einer Conferenz die Staatsräthe Herren Süvern und Uhden , als ich von meinen Ansprüchen an den Universitätsfond sprach; nemlich „ich möchte darüber ruhig sein, weil Herr von Humboldt andere Anträge zu meinem Besten machen wolle“. Das gewöhnliche volle Gehalt eines ordentlichen Professors bei der hiesigen Universität ist zu 1500 R anzunehmen, woran mir noch 700 R fehlten auf welche ich die billigsten und gegründetsten Ansprüche hatte. Indem ich also jenen Aeußerungen zufolge auch diese 700 R auf jene 2000 R abrechnete, und mich aller weiteren Ansprüche an den Universitätsfond, wie ich auch noch thue, gänzlich entschlug: so blieben mir für die Arbeiten in der Section nur reine 600 R übrig, welches das Viertheil von dem Gehalt eines Staatsrathes ist. Mehr als ein Viertheil seiner Arbeiten werde ich wol immer haben müssen, wenn das in dem Antrag erwähnte Bedürfniß der Section nicht eine leere Phrase sein soll, und so kann wol Niemand hierin etwas entdekken, was zuviel wäre.

Will mir aber nun zugemuthet werden, für jene 2000 R  | 2 auch noch das übrige meiner Einkünfte an der Dreifaltigkeitskirche ohne Entschädigung aufzuopfern um dafür den akademischen Gottesdienst zu übernehmen: so müßte ich noch 700 R abrechnen. Jene 600 R gingen also ganz darauf, ich müßte noch 100 R von meinen billigen Ansprüchen an den Universitätsfond fahren lassen, und hätte die Arbeiten bei der Section umsonst zur Zugabe. Daß ich mich dazu nicht verstehen kann, wird jeder billig Denkende einsehn. Sagen des Herrn Minister von Humboldt dennoch, dies sei bei dem Antrage Ihre Idee gewesen: so kann ich nur auf eben diese Weise betheuern, daß wenn mir davon das Geringste officiell oder mündlich wäre gesagt worden, ich die Anstellung bei der Section gänzlich würde deprecirt, und nur unterthänigst gebeten haben, meine Ansprüche an den Universitätsfond zu realisiren. Dann hätte ich als Professor 1500 R gehabt und meine Stelle an der Dreifaltigkeitskirche; niemandem würde es haben einfallen können, daß ich diese ohne Entschädigung aufgeben sollte, ich würde also in diesem Falle mit 1000 R entschädigt worden sein, und ohne alle Sectionsgeschäfte 2500 R, mit Einschluß der Deputation aber 2900 R gehabt haben, eine Existenz die der weit vorzuziehen wäre, welche mir jezt zugemuthet werden will. Jene war eigentlich was ich wünschte, weil ich es fordern konnte, und über die Billigkeit dieser Foderung war ich so sicher, daß ich fest entschlossen war, wenn man mich in das volle Gehalt eines Professors nicht gesezt hätte, meine öffentliche Anstellung bei der Universität ganz aufzugeben, und nur als Privatdocent aufzutreten, bis sich auswärts eine Anstellung fände welche von mehrerer Schäzung zeugte.

Aus dieser treuen Darstellung scheint mir sehr klar hervorzugehen, daß ich auf die mir bei der Section angewiesenen 2000 R nur eins von beiden abrechnen kann, entweder meine ganze Stelle an der Dreifaltigkeitskirche mit Vorbehalt meiner Ansprüche auf 700 R Zulage bei der Universität, oder diese Ansprüche mit Vorbehalt  | 2v dessen was mir nach Abzug der Sublevationskosten noch an der Dreifaltigkeitskirche übrig bleibt. Uebrigens aber ist es auf jeden Fall ganz unmöglich daß ich diese Stelle schon zu Michaelis ganz aufgebe; hätte man dies ernstlich gewollt so hätte man alle zu Einrichtung des akademischen Gottesdienstes nothwendigen Schritte mehr beschleunigen müssen. Sofern es übrigens möglich ist für den nächsten Winter beides zu combiniren, was aber nur sehr unvollkommen und nicht ohne Nachtheil geschehen könnte, soll der Anfang des akademischen Gottesdienstes durch mich nicht verzögert werden. Ob ich ihn aber völlig übernehme, das wird gar nicht von jenem F     g(?)  über der Zeileökonomischen Arrangement allein abhängen; sondern vorzüglich davon, ob er auf eine solche Weise eingerichtet wird daß ich ihn mit voller Ueberzeugung allein übernehmen kann. Denn wenn man dabei irgend eine äußere Trennung der beiden protestantischen Confessionen festhält, würde ich es für weit zwekmäßiger halten ihn entweder zwischen einem lutherischen Universitätsprediger und mir zu theilen, oder ihn ganz einem lutherischen zu übergeben. Beides würde sich, falls Professor Marheinecke den an ihn ergangenen Ruf annimmt, ohne sehr bedeutende Ausgaben einrichten lassen.

B. d 3t Aug. 1810.

Schleiermacher

Zitierhinweis

3476: An Georg Heinrich Ludwig Nicolovius. Berlin, Freitag, 3. 8. 1810, ediert von Simon Gerber und Sarah Schmidt. In: schleiermacher digital / Briefe, hg. v. Simon Gerber und Sarah Schmidt. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. URL: https://schleiermacher-digital.de/S0007305 (Stand: 26.7.2022)

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