gebe ich mir die Ehre die vorbehaltene schriftliche Rechtfertigung an liegend gehorsam zu überreichen. Ich schmeichele mir, daß sie in allem was sich auf den Zeitungsartikel bezieht vollkommen klar und stringent ist. Wenn sie es in Absicht der allgemeinen Beschuldigungen nicht eben so sein kann: so rechne ich um so mehr darauf daß Ewr Hochwohlgebohren denen die Ehre derer welche unmittelbar unter Ihren Augen zu arbeiten das Glük haben, nicht gleichgültig sein kann, meinen Wunsch mit dem was jenen Beschuldigungen zum Grunde liegt bekannt zu werden, ent weder selbst befriedigen, oder höheren Ortes zu unterstüzen geneigt sein werden.
Schleiermacher27/7.
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